Aktienportfolio von Deutschland in die Schweiz übertragen
Planst du einen Umzug in die Schweiz und möchtest dein Aktienportfolio und ETF-Depot von Deutschland in die Schweiz übertragen? Mit den richtigen Schritten kannst du dein Portfolio unkompliziert übertragen, steuerliche Hürden meistern und deine Finanzen auch nach dem Umzug optimal im Griff behalten.
Dein Aktienportfolio in Deutschland
Der Umzug in die Schweiz bringt für Anleger einige wichtige steuerliche und organisatorische Aspekte mit sich, die frühzeitig geklärt werden sollten. Wenn du ein Aktien- oder ETF-Portfolio besitzt, sind die folgenden Punkte entscheidend:
Kapitalertragssteuer in Deutschland
In Deutschland werden Kapitalerträge wie Dividenden und realisierte Kursgewinne mit 25 % Abgeltungssteuer belegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Steuerpflicht gilt, solange dein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland liegt. Um überhöhte Steuerlasten zu vermeiden, solltest du den Zeitpunkt deines Wegzugs und die Meldung an die deutschen Finanzbehörden genau planen.
Neuer steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz
Mit dem Wohnsitzwechsel in die Schweiz entfällt die deutsche Steuerpflicht auf künftige Kapitalerträge. Entscheidend ist der genaue Zeitpunkt, ab dem du steuerlich in der Schweiz ansässig bist. Eine rechtzeitige und korrekte Kommunikation mit den Finanzbehörden in beiden Ländern ist essenziell, um Komplikationen zu vermeiden.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz regelt, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Dividenden werden in Deutschland (Quellenstaat) häufig mit einem reduzierten Steuersatz belegt, während die Schweiz die restliche Steuer erhebt. Ein Verständnis dieser Regelungen ist wichtig, um keine Doppelbesteuerung zu riskieren.
Portfolio-Übertrag in die Schweiz
Der Wechsel deines Depots zu einem Schweizer Broker kann steuerliche und administrative Vorteile bringen. Beachte jedoch, dass Transaktionskosten entstehen und steuerliche Folgen, insbesondere bei nicht realisierten Gewinnen, sorgfältig geprüft werden sollten. Hier empfiehlt sich eine fachkundige Beratung, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.
Kapitalertragssteuer in der Schweiz
In der Schweiz gibt es auf private Wertpapierverkäufe keine Kapitalertragssteuer. Dividenden und Zinsen hingegen gelten als steuerpflichtiges Einkommen und werden mit dem progressiven Einkommenssteuersatz veranlagt. Dieser Unterschied zur deutschen Besteuerung kann erhebliche Auswirkungen auf deine Anlageentscheidungen haben.
Hinweis: Dieser Überblick dient der allgemeinen Orientierung. Für eine individuelle Planung solltest du stets fachkundige steuerliche und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um alle Aspekte deines Umzugs und Portfolio-Übertrags optimal zu berücksichtigen.
Die Wegzugsteuer
Was ist die Wegzugsteuer?
Die Wegzugsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland erhoben wird, wenn jemand mit Kapitalbeteiligungen ins Ausland zieht, z.B. in die Schweiz. Sie betrifft Privatpersonen, Selbstständige und GmbH-Inhaber, die von Deutschland wegziehen und noch nicht realisierte Gewinne (stille Reserven) auf ihren Aktien, Fonds oder Beteiligungen im Ausland behalten wollen, ohne diese zu versteuern. Die Idee dahinter ist, dass Deutschland für diesen Vermögenszuwachs besteuern will, auch wenn der Umzug erfolgt, bevor diese Gewinne durch einen Verkauf oder eine Veräusserung realisiert werden.
Wann fällt die Wegzugsteuer an?
Die Steuer wird fällig, wenn Du Deinen steuerlichen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verlagerst und dabei Beteiligungen an Unternehmen oder Aktienbestände mitnimmst. Die Wegzugsteuer greift dann, weil Deutschland das Besteuerungsrecht verliert. Die Steuerpflicht entfällt jedoch nicht einfach durch den Umzug. Die Steuerpflicht endet nur dann, wenn die Vermögenswerte bereits in Deutschland versteuert wurden oder keine stillen Reserven bestehen.
Wer ist konkret betroffen?
Betroffen sind in der Regel Personen mit Kapitalanlagen und Unternehmensbeteiligungen. Die Regel greift ab einer Beteiligung von mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft innerhalb der letzten fünf Jahre. Das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Selbstständige und GmbH-Inhaber. Wenn Du also z.B. mehr als 1% Anteile an einer GmbH hältst, die Du auch nach Deinem Umzug in die Schweiz behalten möchtest, wird die Wegzugsteuer auf den bis dahin entstandenen Wertzuwachs fällig.
Wie wird die Wegzugsteuer berechnet?
Die Steuer berechnet sich auf den gesamten Wertzuwachs der Beteiligungen bis zum Tag Deines Wegzugs in die Schweiz, und das auch dann, wenn Du Deine Anteile nicht veräusserst. Man spricht hierbei von einer „fiktiven Veräusserung“. Der deutsche Fiskus behandelt den Umzug also steuerlich so, als ob die Anteile verkauft worden wären.
Gibt es Möglichkeiten zum Aufschub oder zur Steuererleichterung?
Ein Aufschub der Wegzugsteuer ist grundsätzlich möglich, wenn man in ein EU- oder EWR-Land zieht und dort eine Ansässigkeitserklärung abgibt. Für die Schweiz gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Da die Schweiz kein EU- oder EWR-Mitglied ist, wird die Wegzugsteuer direkt und in voller Höhe fällig, ohne Möglichkeit zur Stundung. In einigen Fällen kann es hilfreich sein, vor dem Umzug steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um eventuelle Freibeträge zu nutzen oder eine für Dich günstigere steuerliche Struktur zu wählen.
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